ist gegeben, wenn bei vorläufiger Bewertung des gesamten Akteninhalts die Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlich ist. (BGH StV 2001, 579) Die Staatsanwaltschaft stellt eine eigene Prognose auf und hat bei der Bewertung des Akteninhalts einen weiten Beurteilungsspielraum. § 170 Abs. 1 StPO ist in diesem Zusammenhang mit § 203 StPO (Eröffnung der Hauptverhandlung) zu lesen.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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