Subvention

  • Strafrecht - besonderer Teil - Subventionsbetrug - § 264 Abs. 7 StGB

    ist eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht an Betriebe und Unternehmen (gemeint sind auch das öffentliche Unternehmen), die wenigstens zum Teil

    • a) ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird
    • b) der Förderung der Wirtschaft dienen soll

    Subventionen können auch Leistungen aus öffentlichen Mitteln nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften sein, die wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird.

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