ist eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht an Betriebe und Unternehmen (gemeint sind auch das öffentliche Unternehmen), die wenigstens zum Teil
- a) ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird
- b) der Förderung der Wirtschaft dienen soll
Subventionen können auch Leistungen aus öffentlichen Mitteln nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften sein, die wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird.