Tallionsprinzip

  • Strafrecht - Allgemeiner Teil - Grundlagen des Strafrechts

    Das Tallionsprinzip besagt, dass die Strafe der Vergeltung dient. Es wird bestraft, wenn eine Straftat und weil eine Straftat vorliegt. Die Gerechtigkeit fordert die Strafe für die mit der Tat verwirklichte Schuld, um das Recht wieder herzustellen. Die Strafe hat somit rein repressiven Charakter. Auf den Täter soll gerade nicht eingewirkt werden, um ihn umzustimmen, keine weiteren Straftaten zu begehen.


    Das Tallions- oder Vergeltunsprinzip wurde im Alten Testament, unter anderem: Fünftes Buch Moses, mit dem Zitat "Auge um Auge, Zahn um Zahn" beschrieben. Gestraft wurde mit dem gleichen Übel, welches der Täter dem Opfer zufügte. Die im Altertum und vor allem im Mittelalter herrschende Blutrache beruhte auf dem Prinzip.


    Das Tallionsprinzip wurde von Hegel und Kant für die Begründung der "Absoluten Straftheorie" genutzt. Die Absolute Straftheorie wird als Grundlage für das Strafrecht der Bundesrepublik im Allgemeinen abgelehnt.

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