Überschießende Innentendenz

  • Strafrecht - Allgemeiner Teil

    Von überschießender Innentendenz spricht man bei einem Delikt das subjektiv mehr abverlangt als objektiv passiert sein muss, d.h. der subjektive Tatbestand hat mehr Prüfungspunkte als der objektive Tatbestand.


    z.B. Vorliegen der Zueignungsabsicht beim Diebstahl im subj. TB - bedeutet aber nicht, dass die Zueignung im obj. TB auch verwirklicht sein muss

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