Gewaltverherrlichung

  • Strafrecht - besonderer Teil - Gewaltdarstellung

    Verherrlichung von Gewalt bedeutet eine Art der Schilderung als etwas Großartiges, Imponierendes oder Heldenhaftes. Der Wortlaut des § 131 Abs. 1 StGB setzt nicht voraus, dass die dargestellte Gewalttätigkeit verherrlicht wird. Es reicht aus, dass sich aus der Darstellung der Gewalt eine Befürwortung einer "solchen", d.h. derselben oder ähnlicher Gewalttaten, ergibt. Eine konkludente Bezugnahme auf den dargestellten Tatinhalt ist notwendig.


    siehe dazu auch weitergehende Informationen unter Verharmlosung

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