Heileingriff

  • Strafrecht - Körperverletzung - § 223 StGB - (Rechtfertigung durch Einwilligung)

    sind ärztliche Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit, die im Interesse des Opfers vorgenommen werden. Die genaue dogmatische Einordnung des ärztlichen Heileingriffs ist umstritten. Nach dem Wortlaut des § 223 Abs. 1 StGB erfüllt jeder Eingriff den Tatbestand der Körperverletzung. Letztendlich scheidet jedoch die Strafbarkeit aus.

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