Absolute Rechte

  • Zivilrecht - Besonderes Schuldrecht - Unerlaubte Handlung

    Absolute Rechte sind Rechte, die gegen jederman gelten. Hierzu gehören unter anderem Eigentum, Leben und Gesundheit eines Menschen, Freiheit, das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrie.Diese Rechte sind unter anderem geschützte Rechtsgüter nach § 823 BGB

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