Die Vorschriften dieses Untertitels gelten für Waren,
- die Produktgruppen angehören, die in Anhang II der Richtlinie (EU) 2024/1799 aufgeführt sind,
- die ein Verbraucher gekauft hat und
- für die dem Verbraucher die in § 437 BGB genannten Rechte nicht zustehen.
Fassung neu ab 23. Jul 2026