1 GenG – Genossenschaftsgesetz
Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften.
Das GenG regelt die Gründung, Organisation und Tätigkeit von Genossenschaften. Genossenschaften sind Zusammenschlüsse von Personen oder Unternehmen, die ihre Mitglieder durch gemeinschaftliches Wirtschaften fördern.
2 Regelungsinhalt
- Regelt die Gründung und Eintragung von Genossenschaften.
- Bestimmt die Rechte und Pflichten der Mitglieder.
- Legt die Aufgaben und Zuständigkeiten der Organe der Genossenschaft fest, insbesondere Vorstand, Aufsichtsrat und General- oder Vertreterversammlung.
- Enthält Vorschriften zur Mitgliedschaft, zum Ein- und Austritt sowie zu Geschäftsanteilen.
- Regelt die Geschäftsführung, Vertretung und Haftung der Genossenschaft.
- Bestimmt die Anforderungen an den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung.
- Schreibt die regelmäßige Prüfung der Genossenschaft durch einen Prüfungsverband vor.
- Regelt die Auflösung, Liquidation und Verschmelzung von Genossenschaften.
3 Zweck
Schafft einen rechtlichen Rahmen für Genossenschaften und fördert gemeinschaftliches wirtschaftliches Handeln bei gleichzeitigem Schutz der Mitglieder, Gläubiger und des Rechtsverkehrs.
Rechtsgebiet: Gesellschaftsrecht / Genossenschaftsrecht