1 Das UmwG ist das Umwandlungsgesetz.
Das UmwG regelt die Umstrukturierung von Unternehmen, z. B. durch Verschmelzung, Spaltung oder Wechsel der Rechtsform.
2 Regelungsinhalt
- Regelt die Verschmelzung von Unternehmen zu einem neuen oder bestehenden Unternehmen.
- Bestimmt, wie Unternehmen gespalten oder Vermögen übertragen werden können.
- Regelt den Formwechsel, z. B. von einer GmbH in eine AG oder umgekehrt.
- Enthält Vorschriften zur Vermögensübertragung zwischen Unternehmen.
- Schützt die Rechte von Gesellschaftern, Gläubigern und Arbeitnehmern bei Umwandlungen.
- Legt das Verfahren für Beschlüsse, Prüfungen und Eintragungen im Handelsregister fest.
- Regelt die Rechtsfolgen der Umwandlung, insbesondere den Übergang von Vermögen, Rechten und Pflichten.
3 Zweck
Ermöglicht die rechtssichere Umstrukturierung von Unternehmen und schützt dabei die Interessen von Gesellschaftern, Gläubigern und Arbeitnehmern.
Rechtsgebiet: Gesellschaftsrecht / Umwandlungsrecht