1 Das BinSchG ist das Binnenschifffahrtsgesetz.
Gesetz betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschifffahrt
Das BinSchG regelt die privatrechtlichen Rechtsbeziehungen in der Binnenschifffahrt, insbesondere den Transport von Personen und Gütern auf Binnengewässern.
2 Regelungsinhalt
- Regelt Beförderungsverträge für den Transport von Gütern und Personen auf Binnengewässern.
- Bestimmt die Rechte und Pflichten von Schiffsbetreibern, Frachtführern und Auftraggebern.
- Enthält Vorschriften zur Haftung bei Schäden an Schiffen, Ladung oder Personen.
- Regelt die Haftung bei Schiffsunfällen und Kollisionen.
- Bestimmt die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche und Haftungsbeschränkungen.
- Enthält Regelungen zu Schiffsgläubigerrechten und anderen besonderen Rechten im Binnenschifffahrtsverkehr.
- Ergänzt nationale und internationale Vorschriften zur Binnenschifffahrt.
3 Zweck
Sicherstellung einheitlicher rechtlicher Regelungen für den Güter- und Personenverkehr auf Binnenwasserstraßen sowie der Schutz der Rechte von Beteiligten im Binnenschifffahrtsverkehr.
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht / Schifffahrtsrecht