Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Mittlere-Reife-Prüfungsverordnung vom 24. Juli 2020 (Mittl.bl. BM M-V S. 209), die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 1. Februar 2022 (Mittl.bl. BM M-V S. 6, 8) geändert worden ist, die Nichtschülerprüfungsverordnung vom 14. Juli 2013 (Mittl.bl. BM M-V S. 158), die zuletzt durch die Verordnung vom 2. Dezember 2020 (Mittl.bl. BM M-V S. 365) geändert worden ist, die Volkshochschulabschlussverordnung vom 14. Juli 2013 (Mittl.bl. BM M-V S. 162, 276), die zuletzt durch die Verordnung vom 25. März 2021 (Mittl.bl. BM M-V S. 55) geändert worden ist sowie die Waldorfschulabschlussverordnung vom 14. April 2021 (Mittl.bl. BM M-V S. 46), die durch Artikel 8 der Verordnung vom 1. Februar 2022 (Mittl.bl. BM M-V S. 6, 9) geändert worden ist, außer Kraft.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft.
Gleichzeitig werden mehrere bisher geltende Verordnungen aufgehoben und verlieren ihre Gültigkeit. Dazu gehören:
- die Mittlere-Reife-Prüfungsverordnung,
- die Nichtschülerprüfungsverordnung,
- die Volkshochschulabschlussverordnung sowie
- die Waldorfschulabschlussverordnung.
Ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung gelten die bisherigen Regelungen dieser Verordnungen nicht mehr. Die neuen Vorschriften ersetzen sie vollständig.
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Kurz informiert - News
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