Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Rostock dienen der Vereinheitlichung der unterhaltsrechtlichen Praxis in Mecklenburg-Vorpommern. Sie werden von den Familiensenaten des OLG Rostock als Orientierungshilfe für die Berechnung von Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt und weiteren Unterhaltsansprüchen verwendet. Dabei orientieren sich die Leitlinien an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie an der jeweils geltenden Düsseldorfer Tabelle.
Die Leitlinien besitzen keine Gesetzeskraft. Sie stellen keine verbindlichen Rechtsnormen dar, werden jedoch von Familiengerichten, Rechtsanwälten, Jugendämtern und Behörden regelmäßig herangezogen. Ziel ist die möglichst einheitliche Anwendung des Unterhaltsrechts innerhalb des Gerichtsbezirks des Oberlandesgerichts Rostock.
Inhaltlich enthalten die Leitlinien insbesondere Vorgaben zur:
- Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens,
- Berücksichtigung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit,
- Behandlung von Überstundenvergütungen und Nebeneinkünften,
- Berücksichtigung von Wohnvorteilen,
- Anrechnung von Sozialleistungen,
- Berücksichtigung von Schulden und Verbindlichkeiten,
- Berechnung von Kindesunterhalt,
- Berechnung von Ehegattenunterhalt,
- Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen,
- Festlegung von Selbstbehalten.
Die Leitlinien enthalten außerdem detaillierte Regelungen zur Einkommensbereinigung. Hierzu gehören insbesondere berufsbedingte Aufwendungen, zusätzliche Altersvorsorgeaufwendungen, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten sowie verschiedene Abzugsmöglichkeiten bei der Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens.
Für den Kindesunterhalt greifen die Leitlinien auf die Düsseldorfer Tabelle zurück. Die dort festgelegten Bedarfssätze werden in die Rostocker Leitlinien übernommen und durch weitere Berechnungsvorgaben ergänzt. Insbesondere enthalten die Leitlinien Hinweise zur Kindergeldanrechnung, zur Behandlung volljähriger Kinder sowie zu Mangelfallberechnungen.
Regelmäßig angepasst werden insbesondere:
- die Bedarfssätze des Kindesunterhalts,
- die Zahlbetragstabellen,
- die Selbstbehalte,
- die Bedarfssätze volljähriger Kinder,
- die Kindergeldanrechnung.
Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Rostock zählen zu den wichtigsten Orientierungshilfen im Familienrecht Mecklenburg-Vorpommerns. Gemeinsam mit der Düsseldorfer Tabelle bilden sie die Grundlage zahlreicher Unterhaltsberechnungen und tragen wesentlich zu einer möglichst einheitlichen Rechtsprechung im Unterhaltsrecht bei.
Quelle
- § 1612a BGB – Mindestunterhalt minderjähriger Kinder