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§ 309 FamFG

  • sophme
  • 28. Mai 2026 um 10:43
  • 166 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Mitteilungen an die Meldebehörde

    Wird ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, der sich auf die Aufenthaltsbestimmung des Betroffenen erstreckt, so hat das Gericht dies der Meldebehörde unter Angabe des Betreuers mitzuteilen. Eine Mitteilung hat auch zu erfolgen, wenn der Einwilligungsvorbehalt nach Satz 1 aufgehoben wird oder ein Wechsel in der Person des Betreuers eintritt.

    • Betreuung
    • Mitteilung
    • Familienverfahrensgesetz
    • Betreuungssachen
    • § 309 FamFG
    • Meldebehörde

Mitteilungen an die Meldebehörde

Ordnet das Gericht einen Einwilligungsvorbehalt an, der auch den Aufenthaltsort der betroffenen Person betrifft, muss es die Meldebehörde darüber informieren und den zuständigen Betreuer benennen.

Die Meldebehörde muss ebenfalls informiert werden, wenn:

  • der Einwilligungsvorbehalt später aufgehoben wird oder
  • ein anderer Betreuer eingesetzt wird.

__________________________

Praxis-Beispiel: Für einen betreuten Mann wird ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, der auch Entscheidungen über seinen Aufenthaltsort betrifft. Das Gericht informiert deshalb die Meldebehörde und teilt mit, wer als Betreuer zuständig ist. Später wird ein neuer Betreuer bestellt, worüber die Behörde erneut informiert werden muss.

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juristi.kon

Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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