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  6. FlexSchAPhVO M-V

§ 06 FlexSchAPhVO M-V

  • Weitergeleitet von „6 Abs. 9 FlexSchAPhVO M-V“
  • sophme
  • 24. Mai 2026 um 22:06
  • 21. September 2026 um 21:19
  • 87 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Praxisorientierte Berufsreife

    (1) Die Praxisorientierte Berufsreife ist ein regulär zweijähriges Bildungsangebot.

    Es beginnt mit einer vierwöchigen Vorbereitungszeit. Während dieser Zeit festigen die Schülerinnen und Schüler ihre Methoden-, kommunikativen, sozialen und Entscheidungskompetenzen.

    (2) An die Vorbereitungszeit schließt sich Unterricht in allgemein bildenden Fächern im Umfang von 14 Wochenstunden, praxisbezogene Lernzeit im Umfang von sechs Wochenstunden, ein Praktikum im Umfang von 12 Stunden wöchentlich sowie die Bildungsberatung im Umfang von jeweils einer Stunde pro Woche an. Jede Schülerin und jeder Schüler erhält eine individuelle Einzelberatung. Diese wird durch die im Bildungsangebot unterrichtenden Lehrkräfte durchgeführt. Zweimal pro Schulhalbjahr findet die Bildungsberatung durch die Lehrkraft oder das unterstützende pädagogische Personal im Praktikumsbetrieb statt.

    (3) Der Unterricht in den allgemein bildenden Fächern findet an drei Tagen pro Woche statt, das Praktikum an zwei Tagen pro Woche.

    (4) Der Unterricht erfolgt gemäß gesonderter Stundentafel. Es ist grundsätzlich auf dem Niveau der Berufsreife zu unterrichten.

    (5) Die Hinführung zur Berufs- und Arbeitswelt ist verpflichtender Bestandteil des Unterrichts.

    (6) In den Fächern beziehungsweise Aufgabenfeldern werden fachliche Kompetenzen erfahrungsbezogen und individuell differenziert erworben.

    (7) Die praxisbezogene Lernzeit ist durch eine hohe Eigenaktivität der Schülerinnen und Schüler gekennzeichnet. Durch individuelle Lernaufgaben festigen sie ihr Wissen, stellen ihre Arbeitsergebnisse zusammen und dokumentieren ihre Bildungsentwicklung.

    (8) Das Praktikum ist in der Regel für die Dauer eines Schulhalbjahres zu gestalten. Ein Wechsel des Praktikumsortes findet jeweils zum Ende des Schulhalbjahres oder Schuljahres statt. Die Schülerinnen und Schüler wählen ihren Praktikumsort selbst.

    (9) Das Praktikum wird in der Regel in Unternehmen und Einrichtungen der Region durchgeführt, mit denen eine schriftliche Vereinbarung gemäß Anlage 2 abzuschließen ist, die die Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie die regelmäßige Betreuung durch die Schule regelt.

    (10) Die Bildungsentwicklung der Schülerinnen und Schüler wird im Rahmen der individuellen Bildungsberatung reflektiert.

    (11) Für Schülerinnen und Schüler, die den Schulabschluss der Berufsreife nach der zweijährigen Teilnahme voraussichtlich nicht erreichen werden, besteht nach Antragstellung bis spätestens zum Ablauf des 31. März des laufenden Schuljahres die Möglichkeit der einjährigen Verlängerung mit dem Ziel der Leistungsverbesserung. Ein Anspruch besteht nicht. Vor der Entscheidung sind die betreffende Schülerin oder der betreffende Schüler sowie deren oder dessen Erziehungsberechtigte über den weiteren Bildungsweg zu beraten.

    (12) Über den Antrag zum freiwilligen Verlängerungsjahr entscheidet die Schulleitung mit den im Bildungsangebot unterrichtenden Lehrkräften unter Berücksichtigung vorhandener Kapazitäten. Bei Zusage ist mit der Schülerin oder dem Schüler sowie deren oder dessen Erziehungsberechtigten ein Zielvereinbarungsgespräch zu führen.

    (13) Der Einstieg in die Praxisorientierte Berufsreife ist auch nach der Jahrgangsstufe 8 möglich. Das Aufnahmeverfahren gestaltet sich gemäß § 4 FlexSchAPhVO M-V. Die Schülerinnen und Schüler werden in die bestehende Lerngruppe aufgenommen. Das Bildungsangebot ist für diese Schülerinnen und Schüler einjährig. Eine Verlängerung um ein weiteres Schuljahr ist möglich.

    Fassung ab 01. Aug 2026

    ____________________________

    Fassung bis einschl 31. Jul 2026

    § 6 FlexSchAPhVO M-V Berufsreife dual

    (1) Berufsreife dual ist ein regulär zweijähriges Bildungsangebot. Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufe 7 absolviert haben und deren Schulabschluss gefährdet ist.

    (2) Der Einstieg in Berufsreife dual ist auch nach der Jahrgangsstufe 8 möglich. Das Aufnahmeverfahren gestaltet sich gemäß § 3 FlexSchAPhVO M-V. Das Bildungsangebot ist für diese Schülerinnen und Schüler regulär einjährig.

    (3) Berufsreife dual besteht aus Unterricht in allgemein bildenden Fächern im Umfang von jeweils 17 Wochenstunden in den Jahrgangsstufen 8 und 9 sowie einem Praktikum im Umfang von jeweils 12 Stunden wöchentlich. Das Praktikum wird durch eine individuelle Bildungsberatung im Umfang von jeweils zwei Stunden wöchentlich begleitet. Die individuelle Bildungsberatung kann als Einzelberatung oder in Gruppen stattfinden.

    (4) Der Unterricht in den allgemein bildenden Fächern findet an drei Tagen pro Woche statt, das Praktikum an zwei Tagen pro Woche. Andere Organisationsformen sind schulintern möglich.

    (5) Der Unterricht erfolgt gemäß gesonderter Stundentafel und ist jahrgangsübergreifend zu gestalten. Die Schülerinnen und Schüler nehmen grundsätzlich im Gesamtumfang von fünf Wochenstunden am Unterricht in Regelbezugsklassen teil. Dies ist bei der Klassenbildung zu berücksichtigen.

    (6) Die Hinführung zur Berufs- und Arbeitswelt ist verpflichtender Bestandteil des Unterrichts, insbesondere in den Kernfächern.

    (7) Das Praktikum ist in der Regel als Langzeitpraktikum für die Dauer mindestens eines Schulhalbjahres zu gestalten. Es wird in der Regel in Unternehmen und Einrichtungen der Region durchgeführt, mit denen eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen ist, die die Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie die regelmäßige Betreuung durch die Schule regelt.

    (8) Für Schülerinnen und Schüler, die die Berufsreife nach der regulären Teilnahme gemäß Absatz 1 oder 2 nicht erreicht haben, besteht die Möglichkeit der einjährigen Verlängerung, mit dem Ziel der Leistungsverbesserung insbesondere in denjenigen Fächern, in denen das Niveau der Berufsreife bis dato nicht erreicht wurde. Über die Pflichtstundentafel und den Umfang des Praktikums im freiwilligen Verlängerungsjahr entscheidet die Schule auf der Grundlage der im vorherigen Schuljahr gezeigten Leistungen nach Beratung mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten. Erzielte Jahresnoten aus der Jahrgangsstufe 9 können gemäß der Verwaltungsvorschrift zu den Allgemeinen Bestimmungen über die Zeugnisse und für die Zeugniserteilung allgemein bildender Schulen übertragen werden. Das freiwillige Verlängerungsjahr beinhaltet darüber hinaus eine intensive individuelle Vorbereitung auf den Übergang von der Schule in den Beruf.

    • Schule
    • Berufsreife
    • Schulrecht
    • § 6 FlexSchAPhVO M-V
    • praxisorientierte

Praxisorientierte Berufsreife

(1) Die Praxisorientierte Berufsreife ist grundsätzlich als zweijähriges Bildungsangebot ausgestaltet.

Zu Beginn findet zunächst eine vierwöchige Vorbereitungszeit statt. In dieser Phase sollen die Schülerinnen und Schüler insbesondere ihre überfachlichen Fähigkeiten stärken. Dazu gehören:

  • Methodenkompetenz,
  • kommunikative Fähigkeiten,
  • soziale Kompetenzen und
  • Entscheidungskompetenz.

Die Vorbereitungszeit dient damit dazu, die Schülerinnen und Schüler auf die besondere Verbindung von schulischem und praktischem Lernen vorzubereiten.

(2) Nach der vierwöchigen Vorbereitungszeit setzt sich das Bildungsangebot aus mehreren Bestandteilen zusammen. Wöchentlich sind vorgesehen:

  • 14 Stunden allgemein bildender Unterricht,
  • 6 Stunden praxisbezogene Lernzeit,
  • 12 Stunden Praktikum und
  • 1 Stunde Bildungsberatung.

Jede Schülerin und jeder Schüler erhält eine individuelle Einzelberatung. Diese wird von den Lehrkräften durchgeführt, die im Bildungsangebot unterrichten.

Zusätzlich findet zweimal pro Schulhalbjahr eine Bildungsberatung unmittelbar im Praktikumsbetrieb statt. Sie wird dort durch eine Lehrkraft oder durch unterstützendes pädagogisches Personal durchgeführt.

(3) Schule und Praktikum werden innerhalb der Woche miteinander verbunden.

Die Schülerinnen und Schüler haben an drei Tagen pro Woche allgemein bildenden Unterricht und absolvieren an zwei Tagen pro Woche ihr Praktikum.

Das praktische Lernen findet damit nicht nur in einzelnen Praktikumsblöcken statt, sondern ist regelmäßig in den schulischen Wochenablauf integriert.

(4) Der Unterricht richtet sich nach einer gesonderten Stundentafel, die speziell für dieses Bildungsangebot vorgesehen ist.

Grundsätzlich wird auf dem Leistungsniveau der Berufsreife unterrichtet.

(5) Die Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt ist ein verpflichtender Bestandteil des Unterrichts.

Berufliche Orientierung ist damit nicht lediglich ein zusätzliches Angebot, sondern gehört verbindlich zum Bildungskonzept der Praxisorientierten Berufsreife.

(6) Die fachlichen Kompetenzen werden in den verschiedenen Fächern und Aufgabenfeldern erfahrungsbezogen und individuell differenziert vermittelt.

Der Unterricht soll somit an praktische Erfahrungen anknüpfen und zugleich den unterschiedlichen Lernständen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen.

(7) Die praxisbezogene Lernzeit soll durch eine besonders hohe Eigenaktivität der Schülerinnen und Schüler geprägt sein.

Mithilfe individueller Lernaufgaben sollen sie:

  • bereits erworbenes Wissen festigen,
  • eigene Arbeitsergebnisse zusammenstellen und
  • ihre persönliche Bildungsentwicklung dokumentieren.

Die Schülerinnen und Schüler sollen damit zunehmend selbstständig an ihrem eigenen Lern- und Entwicklungsprozess arbeiten.

(8) Ein Praktikum soll grundsätzlich jeweils für die Dauer eines Schulhalbjahres durchgeführt werden.

Ein Wechsel des Praktikumsortes erfolgt jeweils zum Ende eines Schulhalbjahres oder Schuljahres.

Den Praktikumsplatz wählen die Schülerinnen und Schüler selbst aus.

(9) Das Praktikum soll grundsätzlich in Unternehmen oder Einrichtungen der Region stattfinden.

Zwischen den Beteiligten ist eine schriftliche Vereinbarung nach Anlage 2 abzuschließen. Darin werden insbesondere:

  • die Rechte der Beteiligten,
  • ihre jeweiligen Pflichten und
  • die regelmäßige Betreuung der Schülerin oder des Schülers durch die Schule

festgelegt.

Damit bleibt die Schule auch während des betrieblichen Praktikums für eine regelmäßige Begleitung verantwortlich.

(10) Die persönliche Bildungsentwicklung der Schülerinnen und Schüler wird regelmäßig im Rahmen der individuellen Bildungsberatung betrachtet und reflektiert.

Die Beratung begleitet somit den gesamten Bildungsprozess und soll helfen, die bisherige Entwicklung sowie die weiteren schulischen und beruflichen Schritte zu betrachten.

(11) Die Praxisorientierte Berufsreife dauert grundsätzlich zwei Jahre. Ist jedoch absehbar, dass eine Schülerin oder ein Schüler nach diesen zwei Jahren die Berufsreife voraussichtlich noch nicht erreichen wird, kann das Bildungsangebot freiwillig um ein weiteres Schuljahr verlängert werden.

Ziel dieses zusätzlichen Jahres ist die Verbesserung der Leistungen, damit der Schulabschluss noch erreicht werden kann.

Hierfür muss spätestens bis zum Ablauf des 31. März des laufenden Schuljahres ein Antrag gestellt werden.

Ein Anspruch auf das Verlängerungsjahr besteht nicht. Vor der Entscheidung müssen die Schülerin oder der Schüler sowie die Erziehungsberechtigten über den weiteren Bildungsweg beraten werden.

(12) Über den Antrag auf das freiwillige Verlängerungsjahr entscheidet die Schulleitung gemeinsam mit den im Bildungsangebot unterrichtenden Lehrkräften.

Dabei müssen auch die vorhandenen Kapazitäten berücksichtigt werden.

Wird das zusätzliche Schuljahr genehmigt, muss mit der Schülerin oder dem Schüler und den Erziehungsberechtigten ein Zielvereinbarungsgespräch geführt werden. Dabei werden die Ziele für das Verlängerungsjahr festgelegt.

(13) Ein Einstieg in die Praxisorientierte Berufsreife ist auch nach Abschluss der Jahrgangsstufe 8 möglich.

Für die Aufnahme gilt das reguläre Aufnahmeverfahren nach § 4 FlexSchAPhVO M-V. Die betreffenden Schülerinnen und Schüler werden in eine bereits bestehende Lerngruppe aufgenommen.

Da der Einstieg erst nach der Jahrgangsstufe 8 erfolgt, dauert das Bildungsangebot für diese Schülerinnen und Schüler zunächst nur ein Jahr.

Auch in diesem Fall besteht die Möglichkeit, die Teilnahme um ein weiteres Schuljahr zu verlängern.

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