(1) Die Praxisorientierte Berufsreife ist ein regulär zweijähriges Bildungsangebot.
Es beginnt mit einer vierwöchigen Vorbereitungszeit. Während dieser Zeit festigen die Schülerinnen und Schüler ihre Methoden-, kommunikativen, sozialen und Entscheidungskompetenzen.
(2) An die Vorbereitungszeit schließt sich Unterricht in allgemein bildenden Fächern im Umfang von 14 Wochenstunden, praxisbezogene Lernzeit im Umfang von sechs Wochenstunden, ein Praktikum im Umfang von 12 Stunden wöchentlich sowie die Bildungsberatung im Umfang von jeweils einer Stunde pro Woche an. Jede Schülerin und jeder Schüler erhält eine individuelle Einzelberatung. Diese wird durch die im Bildungsangebot unterrichtenden Lehrkräfte durchgeführt. Zweimal pro Schulhalbjahr findet die Bildungsberatung durch die Lehrkraft oder das unterstützende pädagogische Personal im Praktikumsbetrieb statt.
(3) Der Unterricht in den allgemein bildenden Fächern findet an drei Tagen pro Woche statt, das Praktikum an zwei Tagen pro Woche.
(4) Der Unterricht erfolgt gemäß gesonderter Stundentafel. Es ist grundsätzlich auf dem Niveau der Berufsreife zu unterrichten.
(5) Die Hinführung zur Berufs- und Arbeitswelt ist verpflichtender Bestandteil des Unterrichts.
(6) In den Fächern beziehungsweise Aufgabenfeldern werden fachliche Kompetenzen erfahrungsbezogen und individuell differenziert erworben.
(7) Die praxisbezogene Lernzeit ist durch eine hohe Eigenaktivität der Schülerinnen und Schüler gekennzeichnet. Durch individuelle Lernaufgaben festigen sie ihr Wissen, stellen ihre Arbeitsergebnisse zusammen und dokumentieren ihre Bildungsentwicklung.
(8) Das Praktikum ist in der Regel für die Dauer eines Schulhalbjahres zu gestalten. Ein Wechsel des Praktikumsortes findet jeweils zum Ende des Schulhalbjahres oder Schuljahres statt. Die Schülerinnen und Schüler wählen ihren Praktikumsort selbst.
(9) Das Praktikum wird in der Regel in Unternehmen und Einrichtungen der Region durchgeführt, mit denen eine schriftliche Vereinbarung gemäß Anlage 2 abzuschließen ist, die die Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie die regelmäßige Betreuung durch die Schule regelt.
(10) Die Bildungsentwicklung der Schülerinnen und Schüler wird im Rahmen der individuellen Bildungsberatung reflektiert.
(11) Für Schülerinnen und Schüler, die den Schulabschluss der Berufsreife nach der zweijährigen Teilnahme voraussichtlich nicht erreichen werden, besteht nach Antragstellung bis spätestens zum Ablauf des 31. März des laufenden Schuljahres die Möglichkeit der einjährigen Verlängerung mit dem Ziel der Leistungsverbesserung. Ein Anspruch besteht nicht. Vor der Entscheidung sind die betreffende Schülerin oder der betreffende Schüler sowie deren oder dessen Erziehungsberechtigte über den weiteren Bildungsweg zu beraten.
(12) Über den Antrag zum freiwilligen Verlängerungsjahr entscheidet die Schulleitung mit den im Bildungsangebot unterrichtenden Lehrkräften unter Berücksichtigung vorhandener Kapazitäten. Bei Zusage ist mit der Schülerin oder dem Schüler sowie deren oder dessen Erziehungsberechtigten ein Zielvereinbarungsgespräch zu führen.
(13) Der Einstieg in die Praxisorientierte Berufsreife ist auch nach der Jahrgangsstufe 8 möglich. Das Aufnahmeverfahren gestaltet sich gemäß § 4 FlexSchAPhVO M-V. Die Schülerinnen und Schüler werden in die bestehende Lerngruppe aufgenommen. Das Bildungsangebot ist für diese Schülerinnen und Schüler einjährig. Eine Verlängerung um ein weiteres Schuljahr ist möglich.
Fassung ab 01. Aug 2026
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Fassung bis einschl 31. Jul 2026
§ 6 FlexSchAPhVO M-V Berufsreife dual
(1) Berufsreife dual ist ein regulär zweijähriges Bildungsangebot. Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufe 7 absolviert haben und deren Schulabschluss gefährdet ist.
(2) Der Einstieg in Berufsreife dual ist auch nach der Jahrgangsstufe 8 möglich. Das Aufnahmeverfahren gestaltet sich gemäß § 3 FlexSchAPhVO M-V. Das Bildungsangebot ist für diese Schülerinnen und Schüler regulär einjährig.
(3) Berufsreife dual besteht aus Unterricht in allgemein bildenden Fächern im Umfang von jeweils 17 Wochenstunden in den Jahrgangsstufen 8 und 9 sowie einem Praktikum im Umfang von jeweils 12 Stunden wöchentlich. Das Praktikum wird durch eine individuelle Bildungsberatung im Umfang von jeweils zwei Stunden wöchentlich begleitet. Die individuelle Bildungsberatung kann als Einzelberatung oder in Gruppen stattfinden.
(4) Der Unterricht in den allgemein bildenden Fächern findet an drei Tagen pro Woche statt, das Praktikum an zwei Tagen pro Woche. Andere Organisationsformen sind schulintern möglich.
(5) Der Unterricht erfolgt gemäß gesonderter Stundentafel und ist jahrgangsübergreifend zu gestalten. Die Schülerinnen und Schüler nehmen grundsätzlich im Gesamtumfang von fünf Wochenstunden am Unterricht in Regelbezugsklassen teil. Dies ist bei der Klassenbildung zu berücksichtigen.
(6) Die Hinführung zur Berufs- und Arbeitswelt ist verpflichtender Bestandteil des Unterrichts, insbesondere in den Kernfächern.
(7) Das Praktikum ist in der Regel als Langzeitpraktikum für die Dauer mindestens eines Schulhalbjahres zu gestalten. Es wird in der Regel in Unternehmen und Einrichtungen der Region durchgeführt, mit denen eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen ist, die die Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie die regelmäßige Betreuung durch die Schule regelt.
(8) Für Schülerinnen und Schüler, die die Berufsreife nach der regulären Teilnahme gemäß Absatz 1 oder 2 nicht erreicht haben, besteht die Möglichkeit der einjährigen Verlängerung, mit dem Ziel der Leistungsverbesserung insbesondere in denjenigen Fächern, in denen das Niveau der Berufsreife bis dato nicht erreicht wurde. Über die Pflichtstundentafel und den Umfang des Praktikums im freiwilligen Verlängerungsjahr entscheidet die Schule auf der Grundlage der im vorherigen Schuljahr gezeigten Leistungen nach Beratung mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten. Erzielte Jahresnoten aus der Jahrgangsstufe 9 können gemäß der Verwaltungsvorschrift zu den Allgemeinen Bestimmungen über die Zeugnisse und für die Zeugniserteilung allgemein bildender Schulen übertragen werden. Das freiwillige Verlängerungsjahr beinhaltet darüber hinaus eine intensive individuelle Vorbereitung auf den Übergang von der Schule in den Beruf.