Ehewohnungssachen; Haushaltssachen
(1) Ehewohnungssachen sind gerichtliche Verfahren, die sich mit der Nutzung der gemeinsamen Ehewohnung beschäftigen. Dazu gehören Verfahren nach
- § 1361b BGB (Regelung der Nutzung der Ehewohnung während der Trennung)
- § 1568a BGB (Zuweisung der Ehewohnung nach der Scheidung)
In solchen Verfahren entscheidet das Gericht zum Beispiel, welcher Ehepartner nach einer Trennung oder Scheidung in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf.
(2) Haushaltssachen sind Verfahren, die den Hausrat der Ehepartner betreffen, also Gegenstände des gemeinsamen Haushalts. Dazu gehören Verfahren nach
- § 1361a BGB (Verteilung von Haushaltsgegenständen während der Trennung)
- § 1568b BGB (Verteilung des Hausrats nach der Scheidung)
Dabei entscheidet das Gericht zum Beispiel, welcher Ehepartner Möbel, Haushaltsgeräte oder andere gemeinsame Gegenstände behalten darf.
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Praxis-Beispiel: Ein Ehepaar trennt sich und streitet darüber, wer in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf und wer bestimmte Möbel behalten darf. Das Gericht entscheidet zunächst über die Nutzung der Wohnung im Rahmen einer Ehewohnungssache und anschließend über die Aufteilung des Hausrats im Rahmen einer Haushaltssache.
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