Adhäsion (genauer: Adhäsionsverfahren) bezeichnet im deutschen Strafrecht die Möglichkeit, zivilrechtliche Ansprüche direkt im Strafverfahren geltend zu machen.
1 Einfach erklärt:
Statt zwei getrennte Verfahren zu führen
- ein Strafverfahren (z. B. wegen Körperverletzung) und
- ein Zivilverfahren (z. B. auf Schmerzensgeld),
kann das Opfer seine zivilrechtlichen Ansprüche gleich im Strafprozess „anhängen“.
👉 Das nennt man Adhäsion (von lat. adhaerere = anhaften).
2 Gesetzliche Grundlage:
3 Was kann im Adhäsionsverfahren geltend gemacht werden?
- Schmerzensgeld
- Schadensersatz (z. B. Behandlungskosten, Verdienstausfall)
- Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige Schäden
Nicht möglich:
- familienrechtliche Ansprüche
- öffentlich-rechtliche Ansprüche
4 Wer beantragt die Adhäsion?
👉 Der Verletzte / Geschädigte (oder dessen Erben)
Der Antrag muss:
- schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle
- spätestens bis zum Schluss der Hauptverhandlung gestellt werden
5 Wie entscheidet das Gericht?
Das Strafgericht kann:
- dem Antrag stattgeben
- ihn teilweise zusprechen
- ihn ablehnen
- von einer Entscheidung absehen (§ 406 Abs. 1 StPO), z. B.
- wenn der Zivilanspruch zu kompliziert ist
- oder den Strafprozess verzögern würde
6 Vorteile:
✅ Nur ein Verfahren
✅ Zeit- und Kostenersparnis
✅ Das Strafgericht kennt den Sachverhalt bereits
✅ Stärkung der Opferrechte
7 Nachteile:
❌ Strafgerichte sind nicht immer zivilrechtlich spezialisiert
❌ Bei Ablehnung bleibt trotzdem noch der Zivilprozess
8 Beispiel:
Ein Angeklagter wird wegen schwerer Körperverletzung verurteilt.
Das Opfer beantragt im Strafverfahren 20.000 € Schmerzensgeld.
➡️ Das Gericht verurteilt den Angeklagten zugleich zur Zahlung dieses Betrags
→ Adhäsionsentscheidung
9 Bezug zu deinen Beispielen:
Wenn du in BGH-Mitteilungen liest:
Zitat„… und eine Adhäsionsentscheidung getroffen“
bedeutet das:
👉 Das Gericht hat über zivilrechtliche Ansprüche des Opfers im Strafurteil mitentschieden.
9.1 Merksatz:
ZitatAdhäsion = Zivilanspruch im Strafprozess.