agent provocateur

  • lateinischer Fachbegriff / Strafrecht - allgemeiner Teil - Anstiftung - § 26 StGB

    ist eine Person, die eine andere anstiftet, um sie dann derselben Tat zu überführen. (Umstritten) (Joecks § 26 Rnr. 21) Die Bewertung ist eine Frage des Vorsatzes.

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