Ein Kollegialgericht ist ein Gericht, bei dem mehrere Richter gemeinsam über einen Fall entscheiden – also kollegial, statt durch einen einzelnen Richter.
Ein Kollegialgericht ist ein Richtergremium, das gemeinsam berät und entscheidet. Es besteht häufig aus drei oder mehr Berufsrichtern. Dadurch soll die Entscheidung objektiver, ausgewogener und qualitativ hochwertiger sein.
1 Typische Beispiele für Kollegialgerichte:
- Senate der Oberlandesgerichte (OLG)
- Senate der Bundesgerichte wie BGH, BVerwG, BFH, BAG, BSG
- Große Straf- oder Zivilkammern beim Landgericht
- Kammern der Verwaltungsgerichte
2 Gegenteil: Einzelrichter
Beim Einzelrichter entscheidet ein Richter allein, z. B. häufig in erster Instanz (Amtsgericht, bestimmte Verfahren im Verwaltungsrecht, familiengerichtliche Sachen).
3 Warum gibt es Kollegialgerichte?
- Entscheidungen sollen fundierter sein (mehrere Meinungen).
- Die Fehleranfälligkeit sinkt.
- Schwierige oder grundsätzliche Fälle bekommen mehr richterliche Expertise.
4 Merksatz:
Ein Kollegialgericht entscheidet immer im Team – nie allein.