Isolierte Zinstitel sind Vollstreckungstitel, die ausschließlich auf auf einer Zinsschuld im Sinne des § 497 Abs. 1 BGB beruhen und die Zinsforderung die Hauptschuld des Titels ist. Für isolierte Zinstitel gelten § 497 Abs. 3 Satz 1 bis 3 nicht. Daher ist die Tilgungsverrechnungsregel (§ 367 Abs. 1 BGB) anzuwenden. Auch ist die Verjährung nicht nach § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB gehemmt.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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