Die Mittelstandskomponente ist ein steuerlicher Begriff aus der Mindestgewinnbesteuerung (§ 10d EStG, § 8 KStG, § 10a GewStG).
1 ⭐ Kurze Definition
Die Mittelstandskomponente ist der Sockelbetrag von 1.000.000 €, bis zu dessen Höhe Verluste vollständig mit Gewinnen verrechnet werden dürfen, ohne Beschränkung.
Erst über diesem Betrag greift die Mindestgewinnbesteuerung (→ nur 60 % Verlustverrechnung).
2 🔍 Zweck
Sie soll insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (= Mittelstand) vor den Folgen der Mindestgewinnbesteuerung schützen.
Denn viele Mittelständler erzielen keine millionenschweren Gewinne, sodass ihre Verluste regelmäßig voll verrechenbar bleiben.
3 📌 Beispiel
Unternehmen erzielt 1,5 Mio. € Gewinn und hat 10 Mio. € Verlustvortrag.
- 1 Mio. € → kann vollständig mit Verlusten verrechnet werden.
- Restgewinn: 0,5 Mio. €
→ hiervon dürfen nur 60 %, also 300.000 €, zusätzlich verrechnet werden. - Steuerpflichtiger Mindestgewinn: 200.000 €
4 📚 Rechtsgrundlagen
- Körperschaftsteuer: § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 10d Abs. 2 EStG
- Gewerbesteuer: § 10a GewStG