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§ 0738 ZPO

  • Weitergeleitet von „738 ZPO“
  • klaus25
  • 6. Oktober 2025 um 21:28
  • 222 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Vollstreckbare Ausfertigung gegen Nießbraucher

    (1) Ist die Bestellung des Nießbrauchs an einem Vermögen nach der rechtskräftigen Feststellung einer Schuld des Bestellers erfolgt, so sind auf die Erteilung einer in Ansehung der dem Nießbrauch unterliegenden Gegenstände vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils gegen den Nießbraucher die Vorschriften der §§ 727 ZPO, 730 ZPO bis 732 ZPO entsprechend anzuwenden.

    (2) Das Gleiche gilt bei dem Nießbrauch an einer Erbschaft für die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des gegen den Erblasser ergangenen Urteils.

    • Zwangsvollstreckung
    • Zivilprozess
    • Ausfertigung
    • vollstreckbare
    • Nießbraucher
    • § 738 ZPO

Vollstreckbare Ausfertigung gegen Nießbraucher

(1) Wenn der Nießbrauch für ein Vermögen nach einer rechtskräftigen Schuldfeststellung für den Besteller eingerichtet wurde, gelten die Regeln aus den §§ 727 ZPO bis 732 ZPO auch für die Ausstellung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils gegen den Nießbraucher bezüglich der Sachen, die unter den Nießbrauch fallen.

(2) Das Gleiche gilt für den Nießbrauch an einer Erbschaft, wenn es darum geht, eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils gegen den Erblasser zu bekommen.

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juristi.kon

Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
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  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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