Andere Urteile sind gegen eine der Höhe nach zu bestimmende Sicherheit für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Soweit wegen einer Geldforderung zu vollstrecken ist, genügt es, wenn die Höhe der Sicherheitsleistung in einem bestimmten Verhältnis zur Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages angegeben wird. Handelt es sich um ein Urteil, das ein Versäumnisurteil aufrechterhält, so ist auszusprechen, dass die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil nur gegen Leistung der Sicherheit fortgesetzt werden darf.
Vorläufige Vollstreckbarkeit mit einer Sicherheitsleistung
Bei anderen Urteilen kann man die vorläufige Vollstreckung anordnen, wenn eine bestimmte Sicherheitsleistung geleistet wird. Wenn es um Geldforderungen geht, reicht es, wenn man die Höhe der Sicherheitsleistung in einem bestimmten Verhältnis zum zu vollstreckenden Betrag angibt. Wenn es sich um ein Versäumnisurteil handelt, sollte klargestellt werden, dass die Vollstreckung nur dann weitergehen kann, wenn die Sicherheitsleistung erbracht wird.