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§ 0481 ZPO

  • klaus25
  • 23. August 2025 um 22:37
  • 23. August 2025 um 22:53
  • 272 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Eidesleistung; Eidesformel

    (1) Der Eid mit religiöser Beteuerung wird in der Weise geleistet, dass der Richter die Eidesnorm mit der Eingangsformel:
    "Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden"
    vorspricht und der Schwurpflichtige darauf die Worte spricht (Eidesformel):
    "Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe."

    (2) Der Eid ohne religiöse Beteuerung wird in der Weise geleistet, dass der Richter die Eidesnorm mit der Eingangsformel:
    "Sie schwören"
    vorspricht und der Schwurpflichtige darauf die Worte spricht (Eidesformel):
    "Ich schwöre es."

    (3) Gibt der Schwurpflichtige an, dass er als Mitglied einer Religions- oder Bekenntnisgemeinschaft eine Beteuerungsformel dieser Gemeinschaft verwenden wolle, so kann er diese dem Eid anfügen.

    (4) Der Schwörende soll bei der Eidesleistung die rechte Hand erheben.

    (5) Sollen mehrere Personen gleichzeitig einen Eid leisten, so wird die Eidesformel von jedem Schwurpflichtigen einzeln gesprochen.

    • Zivilprozess
    • Landgericht
    • 1. Rechtszug
    • Eid
    • Eidesleistung
    • § 481 ZPO
    • Eidesformel

Eid ablegen; Eidesformel

(1) Wenn du einen Eid mit religiösem Bezug ablegst, sagt der Richter zuerst: "Du schwörst bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden." Und dann sagst du einfach: "Ich schwöre es, so wahr mir Gott hilft."

(2) Wenn du ohne religiösen Bezug schwörst, sagt der Richter: "Du schwörst." Und du antwortest mit: "Ich schwöre es."

(3) Wenn du Teil einer Religionsgemeinschaft bist und eine spezielle Beteuerungsformel aus deiner Gemeinschaft verwenden möchtest, kannst du das gerne hinzufügen.

(4) Bei der Eidesleistung solltest du deine rechte Hand heben.

(5) Wenn mehrere Leute gleichzeitig einen Eid ablegen, sagt jeder seine Eidesformel nacheinander.

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juristi.kon

Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
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  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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