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  4. Bundesfinanzhof BFH
  5. Jahrgang 2025.

Steuerrecht IX R 17/24 - Veräußerungsgewinn bei Grundstücksübertragung mit Übernahme von Schulden

  • klaus25
  • 25. Juni 2025 um 10:33
  • 25. Juni 2025 um 10:34
  • 294 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Wird ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung übertragen und übernimmt der neue Eigentümer die auf dem Grundstück lastenden Schulden, liegt ein steuerbares privates Veräußerungsgeschäft vor. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 11.03.2025 - IX R 17/24 entschieden.

    Im Streitfall hatte ein Vater im Jahr 2014 ein Grundstück für 143.950 € erworben und teilweise fremdfinanziert. Im Jahr 2019 übertrug er das Grundstück auf seine Tochter. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Grundstück einen Wert von 210.000 €. Die Tochter übernahm die am Übertragungstag bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe von 115.000 €.

    Das Finanzamt (FA) teilte ausgehend vom Verkehrswert im Zeitpunkt der Übertragung den Vorgang in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil auf. Soweit das Grundstück unter Übernahme der Verbindlichkeiten entgeltlich übertragen worden war, besteuerte es den Vorgang als privates Veräußerungsgeschäft und setzte die entsprechende Einkommensteuer gegenüber dem Vater fest.

    Der BFH hat die vom FA vorgenommene Besteuerung einer Grundstücksübertragung unter Übernahme von Schulden bestätigt. Wird ein Wirtschaftsgut übertragen und werden zugleich damit zusammenhängende Verbindlichkeiten übernommen, liegt regelmäßig ein teilentgeltlicher Vorgang vor. In diesem Fall erfolgt eine Aufteilung in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil. Wird das Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung übertragen, unterfällt der Vorgang hinsichtlich des entgeltlichen Teils als privates Veräußerungsgeschäft der Einkommensteuer.

    BFH-Urteile vom 11.03.2025 - IX R 17/24 - BFH PM 37/2025

    • Steuerrecht
    • Grundstück
    • BFH
    • Einkommensteuer
    • Veräußerungsgewinn
    • Verkaufsgewinn
    • Grundstücksübertragung
    • Schuldenübernahme
    • Schulden

Wenn du ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkaufst und der neue Besitzer die Schulden auf dem Grundstück übernimmt, dann gilt das als steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) am 11.03.2025 entschieden.

In dem Fall hatte ein Vater 2014 ein Grundstück für 143.950 € gekauft und ein bisschen fremdfinanziert. 2019 hat er das Grundstück dann an seine Tochter übertragen. Zu dem Zeitpunkt war das Grundstück 210.000 € wert. Die Tochter hat die Schulden von 115.000 €, die am Tag der Übertragung bestanden, übernommen.

Das Finanzamt (FA) hat den Vorgang aufgeteilt in einen Teil, der bezahlt wurde, und einen, der geschenkt wurde, basierend auf dem Wert des Grundstücks zum Zeitpunkt der Übertragung. Der Teil, wo die Schulden übernommen wurden, wurde als privates Veräußerungsgeschäft besteuert, und das FA hat die Einkommensteuer für den Vater festgelegt.

Der BFH hat die Entscheidung des FA, die Übertragung des Grundstücks mit Schulden zu besteuern, bestätigt. Wenn du ein Wirtschaftsgut überträgst und auch die dazugehörigen Schulden übernimmst, gilt das normalerweise als teilentgeltlicher Vorgang. In solchen Fällen wird in einen bezahlten und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt. Wenn das Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf übertragen wird, fällt der bezahlte Teil unter die Einkommensteuer als privates Veräußerungsgeschäft.

BFH-Urteile vom 11.03.2025 - IX R 17/24 - BFH PM 37/2025

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