1 C 40.21 - Kein Zugang einer Nichtregierungsorganisation und ihres "Infobusses für Flüchtlinge" zu Aufnahmeeinrichtungen ohne vorherige Mandatierung
Eine Nichtregierungsorganisation, die Asylverfahrensberatung durchführt, hat keinen Anspruch auf Zugang ihres Beratungspersonals und Zufahrt eines als Beratungsraum genutzten Busses zu Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende, um dort eine nicht zuvor angefragte Asylverfahrensberatung anzubieten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.