Außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern erworbene schulische Abschlüsse und Berechtigungen bedürfen der Anerkennung durch die oberste Schulbehörde. Dabei ist von der Bewertung der Abschlüsse und Berechtigungen durch das andere Land auszugehen. Die Anerkennung darf nur versagt werden, wenn die Anforderungen an den Erwerb der Abschlüsse und Berechtigungen offensichtlich ungleichwertig sind gegenüber den Abschlüssen und Berechtigungen, die durch oder aufgrund dieses Gesetzes geregelt sind. Staatsverträge und besondere Verwaltungsvereinbarungen bleiben unberührt.
Abschlüsse anerkennen
Wenn du außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern einen Schulabschluss oder eine Berechtigung gemacht hast, musst du die von der Schulbehörde anerkennen lassen. Dabei wird geschaut, wie die Abschlüsse in dem anderen Bundesland bewertet werden. Die Anerkennung kann nur abgelehnt werden, wenn klar ist, dass die Anforderungen für den Abschluss dort ganz anders sind als hier bei uns. Übrigens, Staatsverträge und spezielle Vereinbarungen bleiben davon unberührt.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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