Zwischenkredit

  • Begriff aus dem Sachenrecht

    Zwischenkredite werden insbesondere für Bauzwecke in der Zeit zwischen der Grundschuldbestellung und der Fertigstellung eines Rohbaues gewährt, solange der Hauptkreditgeber den Kredit noch nicht ausbezahlt hat. Als Sicherheit kann dem Zwischenkreditgeber neben der Eigentümergrundschuld auch der Auszahlungsanspruch des Eigentümers gegen den Hauptkreditgeber abgetreten werden. Der Hauptkreditgeber zahlt dann seinen Kredit an den Zwischenkreditgeber aus und erhält im Gegenzug den Grundschuldbrief. Mit der Auszahlung wird der Rückzahlungsanspruch des Zwischenkrditgebers gegen den Eigentümer (=Kreditnehmer) getilgt.

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