Hat bei wechselseitig begangenen Taten, die miteinander zusammenhängen und nur auf Antrag verfolgbar sind, ein Berechtigter die Strafverfolgung des anderen beantragt, so erlischt das Antragsrecht des anderen, wenn er es nicht bis zur Beendigung des letzten Wortes im ersten Rechtszug ausübt. Er kann den Antrag auch dann noch stellen, wenn für ihn die Antragsfrist schon verstrichen ist.
Wechselseitige Taten
Wenn bei Taten, die sich gegenseitig bedingen und nur auf Antrag verfolgt werden, jemand die Strafverfolgung gegen den anderen beantragt, dann verliert der andere sein Recht, ebenfalls einen Antrag zu stellen, wenn er das nicht bis zum Ende der letzten Wortmeldung im ersten Verfahren macht. Er kann aber trotzdem noch einen Antrag einreichen, selbst wenn die Frist dafür für ihn schon abgelaufen ist.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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