Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

  • Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Berufsrecht der Anwälte - § 43c BRAO, FAO

    Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist der Experte auf dem Gebiet des Bauvertragsrecht. Er erstellt alle Verträge rund ums Bauen, hilft bei der Abnahme und bei allen Problemen, die auftreten können. Dazu verfügt er über umfassende Kenntnisse des Rechts der Architekten und Ingenieure sowie der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen. Er ist auch Fachmann für das öffentliche Baurecht.

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