Durch einen Lizenzvertrag räumt der Inhaber eines Schutzrechtes (Patent, Marke, Urheber, Gebrauchsmuster ect.) einem anderen die Befugnis ein, den Gegenstand des Schutzrechtes für dessen gewerbliche Zwecke zu nutzen. Der Lizenzvertrag ist nach seiner Rechtsnatur ein Dauerschuldverhältnis. Die Lizenz ist das Nutzungsrecht. Es ist zwischen einfacher und ausschließlicher Lizenz zu unterscheiden.
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