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§ 0753 BGB

  • Weitergeleitet von „753 BGB“
  • juristi.Redaktion
  • 11. Dezember 2020 um 23:09
  • 15. Mai 2024 um 16:50
  • 614 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Teilung durch Verkauf

    (1) Ist die Teilung in Natur ausgeschlossen, so erfolgt die Aufhebung der Gemeinschaft durch Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstands nach den Vorschriften über den Pfandverkauf, bei Grundstücken durch Zwangsversteigerung und durch Teilung des Erlöses. Ist die Veräußerung an einen Dritten unstatthaft, so ist der Gegenstand unter den Teilhabern zu versteigern.

    (2) Hat der Versuch, den Gegenstand zu verkaufen, keinen Erfolg, so kann jeder Teilhaber die Wiederholung verlangen; er hat jedoch die Kosten zu tragen, wenn der wiederholte Versuch misslingt.

    • Zivilrecht
    • Schuldrecht
    • Verkauf
    • Teilung
    • Gemeinschaft
    • § 753 BGB

(1) Wenn man die gemeinsame Sache nicht einfach aufteilen kann, wird die Gemeinschaft aufgelöst, indem man das gemeinsame Ding verkauft. Das läuft dann wie beim Pfandverkauf, und wenn's um Grundstücke geht, gibt's eine Zwangsversteigerung, und der Erlös wird aufgeteilt. Wenn man das Teil nicht an jemand anderen verkaufen darf, muss es unter den Beteiligten versteigert werden.

(2) Wenn der Versuch, das Ding zu verkaufen, nicht klappt, kann jeder der Teilhaber eine neue Verkaufsrunde verlangen. Aber Vorsicht: Wenn der nächste Versuch auch schiefgeht, muss derjenige die Kosten dafür tragen.

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Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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