Eingriffsverwaltung

  • <p>Die Eingriffsverwaltung ist das hoheitliche Handeln des Staates durch Zwang.<br></p>

    Die Eingriffsverwaltung ist die klassische hoheitliche Tätigkeit des Staates. Es werden staatliche Aufgaben durch Befehl oder Zwang ausgeführt. In der Eingriffsverwaltung gilt der Vorbehalt des Gesetzes. Jedes staatliche Handeln unterliegt der Bindung an das Gesetz und es darf keinen Eingriff ohne Rechtsgrundlage geben.


    Ein wichtiger Bereich für die Eingriffsverwaltung ist das Polizei- und Ordnungsrecht.


    Zu den Beispielen gehören das Auflösen einer Versammlung, die Erteilung eines Platzverweises oder die Erteilung einer Baugenehmigung

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