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§ 1924 BGB

  • Weitergeleitet von „1924 Abs. 3 BGB“
  • juristi.Redaktion
  • 21. November 2020 um 17:41
  • 28. August 2024 um 15:47
  • 793 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Gesetzliche Erben erster Ordnung

    (1) Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers.

    (2) Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus.

    (3) An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings treten die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (Erbfolge nach Stämmen).

    (4) Kinder erben zu gleichen Teilen.

    • Zivilrecht
    • Abkömmling
    • Kinder
    • Erbrecht
    • Erbfolge
    • Enkel
    • Verwandtschaft
    • § 1924 BGB
    • gesetzliche Erben
    • 1.Ordnung
    • Stämme

(1) Die gesetzlichen Erben der ersten Reihe sind die Kinder und Nachkommen des Verstorbenen.

(2) Wenn ein Nachkomme zum Zeitpunkt des Erbfalls noch lebt, erben nur die, die direkt mit ihm verbunden sind – die anderen gehen leer aus.

(3) Wenn ein Nachkomme zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr lebt, erben stattdessen seine eigenen Kinder oder Nachkommen (das nennt man Erbfolge nach Stämmen).

(4) Die Kinder erben immer gleich viel.

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juristi.kon

Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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