Verletzt der Schuldner eine Pflicht nach § 241 Abs. 2 BGB, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn ihm die Leistung durch den Schuldner nicht mehr zuzumuten ist.
Wenn der Schuldner sich nicht an seine Pflichten aus § 241 Abs. 2 BGB hält, kann der Gläubiger unter bestimmten Bedingungen nach § 280 Abs. 1 BGB Schadensersatz statt der Leistung fordern, wenn die Leistung für ihn vom Schuldner nicht mehr tragbar ist.
juristi.kon
Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
A // B // C // D // E // F // G // H // I // K // L // M // N // O // P // Q // R // S // T // U // V // W