§ 2021 BGB

  • Herausgabepflicht nach Bereicherungsgrundsätzen

    Soweit der Erbschaftsbesitzer zur Herausgabe außerstande ist, bestimmt sich seine Verpflichtung nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung.

ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft