§ 0028 BGB

  • Beschlussfassung des Vorstands

    Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 BGB und 34 BGB.

ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft