Schuldrecht BT Operation-Leasing

  • Zivilrecht - Besonderes Schuldrecht - Leasingvertrag

    Das Operation-Leasing ist ein Vertrag, der entweder von vornherein nur eine kurzfristige Gebrauchsüberlassung vorsieht oder zwar auf unbestimmte Zeit abgeschlossen ist, dem Leasingnehmer aber das Recht auf eine kurzfristige Kündigung einräumt. Der Leasingnehmer zahlt ein entsprechend hohes Entgelt für die zeitweilige Gebrauchsüberlassung. Er kann durch die kurzen Laufzeiten immer die neusten Anlagen (Fahrzeuge) nutzen. Der Leasinggeber trägt das Investitions- und Überalterungsrisiko. Auch übernimmt er in der Regel die Wartung des Leasingobjektes.

    • Auf diesen Vertragstyp sind im Allgemeinen die Regeln des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) anwendbar.
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