ist ein Vertrag, bei dem sich die Parteien zur Bekräftigung widerstreitender Behauptungen versprechen, dass demjenigen, dessen Behauptung sich als die richtige erweist, der Wetteinsatz (Gewinn) zufallen soll. Auch die einseitige Wette, bei der nur einer einen Einsatz macht, und entsprechend nur verlieren kann, ist ein Wettvertrag. (RGZ 61, 153) Der Unterschied zu einem Spielvertrag liegt darin, dass bei der Wette die Behauptung (Bekräftigung des Rechthabens) im Vordergrund steht, beim Spiel die Unterhaltung und der Gewinn.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
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