Untermiete

  • Zivilrecht - Besonderes Schuldrecht - Mietrecht

    ist ein Mietverhältnis zwischen dem Mieter und einem Untermieter. Der Mieter wird in diesem Verhältnis auch als Hauptmieter bezeichnet. Die Untermiete ist ein Mietverhältnis der zweiten oder auch dritten Stufe. Der Untermietvertrag ist ein echter Mietvertrag. Er setzt alle Rechte und Pflichten eines Mietvertrages. Die Untermiete ist von der bloßen Überlassung des Gebrauches von Sachen an einen Dritten und von der Abtretung von Rechten aus einem Mietvertrag (§ 398 BGB) abzugrenzen.

ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft