cancellarius

  • öffentliches Recht / Kirchenrecht
    • bezeichnete im Mittelalter einen Hofgeistlichen, der in einer "Kanzlei" (von lat. "cancelli" - "Gitter, Schranken"), einem abgetrennten Raum, Urkunden ausfertigte. Ebenso wurde während des Bestandes des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation" der Leiter der Reichskanzlei, der Erzkanzler, bezeichnet.
    • Aus dem Begriff hat sich das Wort "Kanzler" entwickelt.
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