lateinischer Fachausdruck "Der Richter rechnet nicht." Erläuterung: Der Römische Rechtsgrundsatz (in realistischer Einschätzung der mathematischen Fähigkeiten eines Großteils der Juristen) hat in der ZPO dazu geführt, dass Rechenoperationen im Urteil nicht in Rechtskraft erwachsen. § 319 ZPO.