(1) Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, (2) durch die sich der Gläubiger verpflichtet, eine Forderung zwischenzeitlich nicht geltend zu machen, (3) obwohl die Fälligkeit der Forderung fortbesteht, und (4) ein Leistungsverweigerungsrecht für den Schuldner begründet wird, (5) das diesem eine Einrede gewährt.