Beschlagnahme

  • Strafrecht - Strafprozessrecht - Ermittlungsverfahren - §§ 94 ff. ZPO

    Die Beschlagnahme stellt eine zwangsweise Sicherstellung von Sachen - gegen den Willen des Inhabers - dar, die als Beweismittel in einem Strafverfahren in Betracht kommen oder der Einziehung unterliegen. Der Oberbegriff Sicherstellung umfasst auch die freiwillige Herausgabe.

ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft