Gebrauchsanmaßung

  • Strafrecht - BT - Strafbarer Eigennutz - Unbefugter Gebrauch von Pfandsachen - § 290 StGB

    kann auch als Gebrauchsdiebstahl bezeichnet werden und ist die unberechtigte Benutzung fremder Sachen ohne Zueignungsabsicht. Die Gebrauchsanmaßung ist im Allgemeinen nicht strafbar; eine Ausnahme ist die Gebrauchsanmaßung eines öffentlichen Pfandleihers an Gegenständen, die er in Pfand genommen hat. Auf Strafantrag wird die Gebrauchsanmaßung an KfZ und Fahrrädern verfolgt § 248b StGB.

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