kann auch als Gebrauchsdiebstahl bezeichnet werden und ist die unberechtigte Benutzung fremder Sachen ohne Zueignungsabsicht. Die Gebrauchsanmaßung ist im Allgemeinen nicht strafbar; eine Ausnahme ist die Gebrauchsanmaßung eines öffentlichen Pfandleihers an Gegenständen, die er in Pfand genommen hat. Auf Strafantrag wird die Gebrauchsanmaßung an KfZ und Fahrrädern verfolgt § 248b StGB.
Kostenlos