kann auch als Gebrauchsdiebstahl bezeichnet werden und ist die unberechtigte Benutzung fremder Sachen ohne Zueignungsabsicht. Die Gebrauchsanmaßung ist im Allgemeinen nicht strafbar; eine Ausnahme ist die Gebrauchsanmaßung eines öffentlichen Pfandleihers an Gegenständen, die er in Pfand genommen hat. Auf Strafantrag wird die Gebrauchsanmaßung an KfZ und Fahrrädern verfolgt § 248b StGB.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
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