Stalking

  • Zivilrecht / Strafrecht - besonderes Strafrecht

    Der englische Begriff Stalking stammt aus der Sprache der Jäger und bedeutet heranpirschen. Stalking ist: einen anderen Menschen dauerhaft nachstellen, ausspionieren, verfolgen, belästigen, bedrohen, unter Umständen körperlich attackieren und in seltenen Fällen auch töten.


    Die Verhaltensweise des Täters versetzt das Opfer des Stalkers, das als Stalkee bezeichnet wird, in Angst. In den meisten angelsächsichen Ländern ist Stalking ein eigenständiger Straftatbestand. In Deutschland ist Stalkin seit neustem eigenständig strafbar (§ 238 Nachstellung). Bis vor kurzer Zeit musste das Opfer hier erst über den Zivilrechtsweg ein Kontaktverbot für den Stalker erwirken. Wurde dieses missachtet, konnte die Polizei hinzugezogen werden, das Verbot durch Zwangsgeld und Zwangshaft vollstreckt werden und bei weiteren Verstößen Strafrechtliche Konsequenzen haben.

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