1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- Regelt den gesetzlichen Mindesturlaub für Arbeitnehmer in Deutschland.
- Legt fest: mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr (entspricht 4 Wochen; bei 5-Tage-Woche sind es 20 Tage).
- Bestimmt, wie der Urlaubsanspruch entsteht (voller Anspruch nach 6 Monaten).
- Regelt die Übertragung von Urlaub ins nächste Jahr – nur ausnahmsweise bis 31. März möglich.
- Urlaub muss bezahlt werden (Urlaubsentgelt).
- Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Urlaubsabgeltung, wenn Urlaub nicht mehr genommen werden kann.
- Urlaub dient der Erholung und darf grundsätzlich nicht durch Arbeit ersetzt werden.
- Sonderregeln für:
- Krankheit während des Urlaubs (Tage werden nicht angerechnet)
- jugendliche Arbeitnehmer (mehr Urlaub nach JArbSchG)
- Schwerbehinderte (zusätzlicher Urlaub nach SGB IX)
[juristi.Link] zum BUrlG im Volltext