Nach den Feststellungen des Landgerichts missbrauchte der Angeklagte seine im Jahre 2010 geborene leibliche Tochter ab dem Jahr 2018 bis zur Aufdeckung der Taten im Jahre 2023 regelmäßig. Die vom Landgericht abgeurteilten Taten aus den Jahren 2022 und 2023 filmte er jeweils unter Einsatz seines Mobiltelefons.
Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte rechtliche Überprüfung des Urteils durch den Senat hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
BGH-Beschluss vom 20. März 2025 – 6 StR 609/24 - BGH PM 65/2025
Vorinstanz:
Landgericht Potsdam - Urteil vom 11. Juni 2024 - 22 Ks 24/23