Die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene schließen mit den Verbänden der Träger der freien Jugendhilfe und den Vereinigungen sonstiger Leistungserbringer auf Landesebene Rahmenverträge über den Inhalt der Vereinbarungen nach § 78b Abs. 1 SGB VIII. Die für die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 85 Abs. 2 Nr. 5 und 6 SGB VIII zuständigen Behörden sind zu beteiligen.
Die kommunalen Spitzenverbände in den Bundesländern machen mit den Verbänden der freien Jugendhilfe und anderen Anbietern Rahmenverträge, um festzulegen, was in den Vereinbarungen nach § 78b Abs. 1 SGB VIII stehen soll. Die Behörden, die für die Aufgaben nach § 85 Abs. 2 Nr. 5 und 6 SGB VIII zuständig sind, müssen dabei auch mit einbezogen werden.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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