Zum Nachweis seines Erbrechts wird dem Erben auf Antrag vom Nachlassgericht ein Erbschein ausgestellt. Das Nachlassgericht hat aufgrund der vom Antragsteller vorzulegenden Unterlagen zu prüfen, ob der Antragsteller der Erbe ist. Der Erbschein enthält die genaue Bezeichnung des Erben und den Umfang des Erbrechts (ob Alleinerbe, ob Miterbe und zu welchem Bruchteil).
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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